Versicherungen für Wohneigentum

Stockwerkeigentum: Welche Versicherungen brauchen Sie?

Als Stockwerkeigentümer sind Sie Teil einer Gemeinschaft und besitzen Teile der Liegenschaft mit anderen. Darum sollten Sie wichtige Versicherungen als Stockwerkeigentümergemeinschaft abschliessen. Andere Versicherungen schliessen Sie je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis individuell ab.

Stockwerkeigentümer sollten wichtige Versicherungen gemeinsam abschliessen und mit Zusatzversicherungen ergänzen, je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis.
Stockwerkeigentümer sollten wichtige Versicherungen gemeinsam abschliessen und mit Zusatzversicherungen ergänzen, je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis.

 (rh) Ausser in den Kantonen Obwalden, Schwyz und Uri sowie im Bezirk Oberegg (Kanton Appenzell Innerrhoden) ist die Gebäudeversicherung überall obligatorisch. Sie sollten sie auch abschliessen, wenn Sie in einem Kanton leben, wo sie freiwillig ist. Die Gebäudeversicherung ist eine Feuer- und Elementarschadenversicherung und deckt Schäden durch Erdrutsche, Felsstürze, Feuer, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschläge oder Stürme am Gebäude.

Zusatzversicherungen für die Gemeinschaft

  • Die Haftpflichtversicherungen der Stockwerkeigentümer zahlen in der Regel nicht, wenn zum Beispiel eine Tanne auf dem gemeinsamen Grundstück umstürzt und auf die Garage des Nachbarn fällt. Für solche Schäden haften Miteigentümer solidarisch. Darum braucht die Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung.
  • Die Gebäudeversicherung deckt Wasserschäden durch Elementarereignisse, aber keine Schäden durch Wasserstau, Rohrleitungsbrüche oder Regen-, Schnee- und Schmelzwasser. Für solche Schäden sollte die Gemeinschaft eine Wasserversicherung abschliessen.
  • Die Gebäudeversicherung deckt auch Glasschäden durch Elementarereignisse. Wenn aber beispielsweise Kinder eine Fensterscheibe im Treppenhaus einschlagen, zahlt sie nicht. Eine Glasversicherung übernimmt Schäden durch die Eigentümer und ihre Familien.
  • Erdbeben sind Elementarereignisse, aber nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Der Abschluss einer Erdbebenversicherung ist sinnvoll, denn im Falle eines Bebens können die Schäden sehr kostspielig sein.

Zusatzversicherungen für Stockwerkeigentümer

  • Falls die Gemeinschaft keine Glasversicherung abschliesst, können Sie sie auch individuell abschliessen. Sie übernimmt Glas- und Keramikschäden, die Sie oder Ihre Familie in Ihrer Wohnung verursachen.
  • Die Glasversicherung zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel Ihr Sohn einen Ball in die Fensterscheibe eines Nachbarn schiesst. Dafür brauchen Sie eine Privathaftpflichtversicherung, sie deckt Personen- und Sachschäden an Dritten.
  • Falls Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, ist eine Rechtsschutzversicherung eine Überlegung wert. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen immer wieder vor.
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