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Fördergelder für den Heizungsersatz

Wer einen Heizungsersatz plant, sollte sich über öffentliche Fördermassnahmen informieren. Denn der Umstieg auf ein System, das Energie aus erneuerbaren Quellen nutzt, wird vom Staat meistens mitfinanziert. Webseiten erlauben eine Übersicht auf das Angebot von Fördermitteln.

Wer beim Heizungsersatz auf ein System mit erneuerbaren Energien umsteigt kann mit Fördergeldern rechnen.
Wer beim Heizungsersatz auf ein System mit erneuerbaren Energien umsteigt kann mit Fördergeldern rechnen.

(MP) Die Schweiz hat sich zu einem Beitrag an die Begrenzung des Anstiegs der globalen Klimaerwärmung verpflichtet. Deshalb hat sie sich dem Ziel einer ausgeglichenen Bilanz zwischen den Emissionen von Kohlendioxid (CO2) in die Luft und dessen Absorption aus der Luft verschrieben. Massnahmen im Gebäudebereich, welches diesem Ziel dienlich sind, werden vom Staat finanziell und/oder mit kostenlosen Beratungsangeboten gefördert. Darunter fällt auch ein Heizungsersatz, der verbunden ist mit einem Wechsel von fossilen Brennstoffen, Öl oder Gas, zu einem erneuerbaren Energieträger für die Wärmeversorgung.

Fördergelder in der Schweiz

Da die Schweiz ein föderalistischer Staat ist, der nach dem Subsidiaritätsprinzip funktioniert, gibt es solche Fördermittel auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Ein Hausbesitzer, der sich im Rahmen eines Heizungsersatzes oder anderer baulicher Massnahmen über entsprechende Förderansprüche und die Bedingungen kundig machen will, packt die Suche nach Förderinitiativen am schnellsten über den Standort der Liegenschaft an. Sachkundige Hinweise dazu sind jeweils bei den kommunalen Bauämtern, regionalen Energieberatungsstellen und kantonalen Energiefachstellen erhältlich. 

Fördermittelsuche über Webportale

Aufgrund ihrer Vielschichtigkeit ist die Schweizer Förderlandschaft mit ihren diversen Angeboten und Anlaufstellen nicht besonders übersichtlich. Zwei Webportale bieten Hilfe. dasgebaeudeprogramm.ch wird unter der Aufsicht des Bundesamtes für Energie betrieben. Hier sind sämtliche Informationen über «Das Gebäudeprogramm» enthalten. Dieses Programm ist eine Gemeinschaftsaktion von Bund und den Kantonen und bezweckt die finanzielle Förderung von energetischen Gebäudeerneuerungen. Grundlage dazu ist Artikel 34 des weiterhin gültigen CO2-Gesetzes; die Fördergelder – rund 300 Millionen Franken jährlich – werden über die Teilzweckbindung der staatlichen CO2-Abgabe und zusätzlich von den Kantonen alimentiert. Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, die sanierungswürdige Liegenschaft befinde sich in der Toggenburger Gemeinde Oberhelfenschwil, so kann auf der Gebäudeprogramm-Website das Wappen des Kantons St. Gallen angeklickt werden, was mit einem Zwischenschritt zur Website der Energieagentur St. Gallen führt. Dort findet man unter dem Menu «Förderprogramm/Heizung ersetzen» die Förderbereiche Wärmepumpen, Wärmeverteilung in Gebäuden, Messgeräte für Wärmepumpen und Holzheizungen.

Beispiel: Förderung Heizungsersatz mit Wärmepumpe

Weiter angenommen, man möchte beim Erneuerungsprojekt in Oberhelfenschwil SG die bestehende Heizung mit Wärmepumpen ersetzen, erläutert die Website der Energieagentur St. Gallen die Voraussetzungen für einen Antrag und den Förderumfang. Anschliessend wird das konkrete Vorgehen zum Erlangen der Förderbeiträge geschildert, wobei man online direkt das Antragsformular ausfüllen kann. Auf ein vollständiges und korrektes Gesuch wird eine Antwort innert 20 Arbeitstagen in Aussicht gestellt. Sind alle Bedingungen erfüllt, sichert die Energieagentur mittels einer befristeten Verfügung einen konkreten Förderbetrag zu. Dieser kann innert der gegebenen Frist nach Abschluss des Vorhabens eingefordert werden, wobei der anrechenbare Förderbeitrag von den tatsächlich umgesetzten Massnahmen innerhalb des Vorhabens abhängt. Nach Prüfung der Unterlagen informiert die Energieagentur die Antragsstellenden schriftlich über die Höhe des Beitrags, der dann ausbezahlt wird.

Da sich die Kantone untereinander auf eine harmonisierte Energieförderung abgesprochen haben, erfolgt das Vorgehen in den meisten Orten vergleichbar. Allerdings unterscheiden sich die Antragsstellen und die Förderansätze meistens, so dass frühzeitige Abklärungen, etwa bei regionalen Energieberatungsstellen, zu empfehlen sind.

Mehrere Anbieter von Förderbeiträgen

Die schweizweit offerierten staatlichen und privaten Förderprogramme für Energie und Mobilität lassen sich auch über das Portal energiefranken.ch suchen. Diese Website wird von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich verantwortet und wird mit Unterstützung von EnergieSchweiz betrieben, dem Aktionsprogramm des Bundesamtes für Energie. In diesem Fall ist für eine Suche von Informationen folgendermassen vorzugehen: die Standortgemeinde der Liegenschaft via Postleitzahl in das Suchfeld eingeben. So führt zum Beispiel die Anfrage «3150 Schwarzenburg» zum Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe zu einem vielfältigen Förderangebot, das auch Beratungen einschliesst. Konkret erscheint in diesem Fall die Impulsberatung «erneuerbar heizen» des Kantons Bern, wofür ein Förderbeitrag von pauschal CHF 350 bereit steht. Im Zusammenhang mit dem Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe findet man weitere Förderangebote des Kantons, der Stiftung myclimate sowie der Energie Zukunft Schweiz AG. Dies zeigt: Die Online-Plattform von «Das Gebäudeprogramm» beschränkt sich auf das von Bund und Kantonen verwaltete Angebot, wobei Fördermassnahmen in den Bereichen Gebäudehülle und Haustechnik berücksichtigt werden. Es gibt jedoch weitere Institutionen wie Gemeinden oder Energieversorgungsunternehmen, die ihrerseits Fördergelder für vergleichbare und anderweitige energetische Massnahmen sprechen.

Ist eine Mehrfachanfrage für Fördergelder möglich?

Gemäss dem Infoportal energiefranken.ch bezahlt der Kanton Bern beim Heizungsersatz in Schwarzenburg maximal 35 Prozent der Anlagekosten. Von der Stiftung myclimate wird der Ersatz der alten Öl- oder Erdgasheizung durch eine energieeffiziente Wärmepumpe mit 2000 Franken gefördert. Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz entrichtet für den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe ebenfalls Fördergelder. Die Unterstützung beträgt 18 Rappen pro Kilowattstunde respektive 1.80 Franken pro eingespartem Liter Öl resp. Kubikmeter Erdgas. Dies entspricht ca. 360 Franken pro kW Leistung – ohne Obergrenze. Alle diese Anträge können online gestellt werden. Allerdings ist im Voraus abzuklären, inwiefern diese Fördergelder kumuliert werden können oder sich verschiedene Angebote auch ausschliessen können. Die jeweiligen Förderstellen sind jeweils mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail vermerkt. 

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