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Förderbeiträge: Geld für energetisch verbesserte Häuser

Die öffentliche Hand unterstützt Wohneigentum Inhabende bei einer Gebäudesanierung und beim Wechsel von der fossilen Heizung zu einem erneuerbaren Wärmesystem. So können Sie vom Angebot der jeweiligen Standortkantone und -gemeinden profitieren!

 Förderbeiträge: Geld für energieeffizientes Bauen
Die Kantone leisten Förderbeiträge bei energetischen Gebäudeerneuerungen und für den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch erneuerbare Energien.

Wohneigentum Inhabende sind einerseits gefordert, andererseits werden sie auch gefördert. Zum einen will die Politik sparsamere Gebäude und Heizsysteme möglichst ohne CO2-Emissionen. Wie in der Energiestrategie 2050 des Bundes verlangt, bessern die Kantone ihre gesetzlichen Vorschriften im Gebäudebereich nach. Zum anderen stellt die öffentliche Hand immer mehr Geld bereit, für eine energetische Gebäudeerneuerung respektive für Heizsysteme, die erneuerbare Energien anstatt fossile Brennstoffe zur lokalen Wärmeerzeugung nutzen.

Im Jahr 2022 wurden erstmals über 400 Millionen Franken an Hauseigentümerschaften ausbezahlt. Rund ein Viertel diente zur Förderung von energetischen Erneuerungsmassnahmen; etwa gleich viel zahlten die öffentlichen Förderstellen in der Schweiz für den Wechsel zu einem klimafreundlichen Heizsystem.

Einstieg mit Beratungsservice

Die Energieförderung teilen sich Bund und Kantone auf. Der Bund stellt die Finanzierung des Fördertopfs über die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe sicher. Im Gegenzug organisieren die Kantone den Geldfluss und legen dazu die detaillierten Bedingungen fest, wer wofür wieviel Fördergeld erhält.

Für Gebäudeinhabende ist wichtig zu wissen: Erste Anlaufstellen für Fördergesuche sind die Energiefachämter der Kantone. Oft lohnt sich eine zusätzliche Anfrage an kommunale Bauämter, weil auch Gemeinden und Städte energetische Verbesserungen am Gebäude finanziell fördern. Unabhängig von der Gesuchsadresse gilt: Förderbeiträge sind jeweils zwingend vor Baubeginn zu beantragen.

Um potenziellen Gesuchsteller nicht nur frühzeitige Hilfe, sondern auch sachdienliche Hinweise anzubieten, werden immer häufiger Beratungsdienste finanziell unterstützt. Beispielhaft dafür steht die nationale Kampagne von EnergieSchweiz: «Erneuerbar heizen». Hauseigentuminhabende können damit ihre Optionen bei einem anstehenden Heizungsersatz ausloten. Sie dürfen dazu eine unabhängige Fachberatung in Anspruch nehmen, wobei ein Teil der Honorarkosten staatlich abgegolten wird. Wie alle übrigen Förderstellen veröffentlicht das Erneuerbar-Heizen-Programm des Bundes die wichtigsten Informationen auf dem eigenen Onlineportal.

GEAK für Fördergesuche teilweise vorausgesetzt

Der öffentlichen Aufklärung und Unterstützung nicht genug: Um sich vor der Erneuerung einer Liegenschaft über die energetische Gebäudequalität zu informieren, kann ein Fachgutachten in Form eines Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bestellt werden. Als Zusatzoption kann ein Sanierungsbericht in Auftrag gegeben werden, der ein Gesamterneuerungskonzept sowie die wirkungsvollsten Massnahmen beschreibt. Viele Kantone und Gemeinden entschädigen auch hierbei einen Teil des Expertenhonorars. Vorausgesetzt wird jedoch, dass der GEAK durch eine akkreditierte Fachperson erarbeitet wird. Zudem setzen kantonale Energieämter ein solches Nachweisdokument oft voraus, wenn ein Antrag für Fördermittel an sie gerichtet wird.

Kantone, wie zum Beispiel Bern, stützen ihre finanzielle Unterstützung noch stärker auf eine GEAK-Analyse ab: Gefördert wird nur, wenn das Gebäude durch die Erneuerung um ein bis zwei GEAK-Klassen besser eingestuft wird. Im Gegenzug werden sogenannte Systemvarianten gefördert, bei denen eine Gebäudeerneuerung über mehrere Jahre etappiert ausgeführt wird. Grundlage eines derart umfassenden Sanierungskonzepts ist in der Regel ein GEAK-Plus-Sanierungsbericht.

Kantone vereinheitlichen ihre Förderprogramme

Die Kantone regeln den Baubereich und legen Energievorschriften fest. Auch die Wahl der Fördermassnahmen liegt in deren Vollzugsbereich. Allerdings haben sich alle 26 Kantone auf ein harmonisiertes Vorgehen geeinigt, das im Wesentlichen auf dem ursprünglichen Gebäudeprogramm des Bundes beruht. Die Webseite «Das Gebäudeprogramm» gibt einen guten Überblick über das generelle Vorgehen: Bauliche Massnahmen, wie das Dämmen der Fassaden oder anderer Bauteile der Gebäudehülle, werden ebenso gefördert wie der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmequelle.

Einzelne Kantone unterstützen sogar das Realisieren von energetisch vorbildlichen Ersatzneubauten. Der Ersatz von Fenstern ist dagegen in fast keinem Kanton förderberechtigt. Deshalb nun der Reihe nach, welche Gesuche an welche öffentlichen Ämter zu stellen respektive welche Bedingungen für einen positiven Bescheid zu erfüllen sind.

Das Gebäudeprogramm: Sanierung für eine bessere Hülle

Um den Energiekonsum und die CO2-Emissionen von Immobilien zu senken, sind Massnahmen an der Gebäudehülle am wirkungsvollsten. Entsprechend gehen die Kantone in ihren Fördermodellen vor: Einzelmassnahmen wie das Dämmen von Fassaden oder eines Dachs sind fast überall unterstützungsberechtigt. Bisweilen wird ein kombiniertes Vorgehen mit einem Zusatzbonus belohnt, ebenso eine Zertifizierung nach dem Minergie-Standard. Davon unabhängig werden auch Investitionen in klimafreundliche Energietechnik finanziell abgegolten, wenn dadurch eine fossile Heizung ersetzt werden soll. Förderberechtigt sind in fast allen Kantonen auch eine Installation von Sonnenkollektoren und der Anschluss an einen CO2-freien, lokalen Wärmeverbund.

Sich frühzeitig zu informieren und fachlich beraten zu lassen, ist zwingend zu empfehlen. Trotz harmonisiertem Vorgehen akzeptieren nicht alle Kantone dieselben Fördermassnahmen. Auch die Ansätze zur finanziellen Abgeltung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Und generell ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung von Photovoltaikanlagen – unabhängig davon – über eine nationale Stelle organisiert wird.

Förderangebote auch von Gemeinden und Energiewerken

Wohneigentum Inhabende, die sich mit einem Heizungsersatz befassen oder die Planung einer baulichen Erneuerung in Angriff nehmen wollen, sollen sich deshalb umfassend informieren. Regionale Energieberatungsstellen, kommunale Bauämter sowie private Energieplanungsbüros wissen in der Regel Bescheid über das Spektrum an lokalen bis nationalen Förderangeboten. Neben den Kantonen bieten auch Städte, Gemeinden, Energieversorgungsunternehmen sowie nationale Interessensverbände spezifische Förderprogramme an. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich betreiben ein nationales Infoportal, das Suchabfragen für alle Gemeinden der Schweiz erlaubt und jeweils auf aktuellem Stand gehalten wird.

Gut zu wissen ist auch: Investitionen für energetische Gebäudesanierungen erlauben oft einen Steuerabzug. Dasselbe gilt auch für Rückbaukosten bei einem Ersatzneubau. Die Abzugsmodalitäten sind kantonal geregelt, weshalb Wegleitungen oder Auskünfte bei den Steuerämtern vor Ort einzuholen sind.

Energieförderung im Kanton Bern

Die Laufzeit von kantonalen Energieförderprogrammen ist oft auf eine Budgetperiode beschränkt, weshalb sich die Vorgaben von Jahr zu Jahr ändern. Der Kanton Bern hat seinen Förderleitfaden jüngst per Anfang 2024 aktualisiert. Demnach wird der Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch CO2-arme Alternativen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder einen Fernwärmeanschluss unterstützt. Die Förderbeiträge sind abhängig von der Leistung und der Variante des neuen Heizsystems; für kleine Wohnhäuser können zum Beispiel Beträge von mindestens 4'500 Franken beantragt werden. Zusätzlich unterstützt wird ein gleichzeitiger Ersatz des Elektroboilers.

Finanziell gefördert wird ebenfalls die Realisierung von Plusenergiebauten, Neubauten oder Ersatzneubauten mit Standard Minergie-A oder Minergie-P respektive eine Gebäudesanierung gemäss GEAK-Effizienzklasse A oder B. Wird nur die Gebäudetechnik verbessert, hält das kantonale Förderprogramm weitere Offerten bereit. Bei der erneuerbaren Energie werden folgende Massnahmen gefördert:

  • Thermische Solaranlagen
  • Ersatz von Elektroheizungen
  • Wärmeerzeugung mit Holz
  • Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Ladestationen für die Elektromobilität.

In jeder Berner Gemeinde sind weitere Massnahmen förderberechtigt. So unterstützt der Kanton eine Impulsberatung «erneuerbar heizen», wofür ein Förderbeitrag von pauschal CHF 350 bereit steht. Für den Wechsel von einer Ölheizung zu einer Wärmepumpe stellen neben dem Kanton auch die Stiftung myclimate sowie die private Energieagentur Renera Fördergelder bereit, die sogar kumulierend bezogen werden dürfen. Aktuelle Informationen zu den Förderangeboten im Kanton Bern sind auf der Webseite des Kantons erhältlich.

Energieförderung im Kanton Zürich

Auch der Kanton Zürich aktualisiert sein Förderprogramm jährlich. Per 2024 werden energetische Verbesserungen an einzelnen Bauteilen ebenso wie Gesamterneuerungen finanziell unterstützt, die die Vorgaben des Minergiestandards erfüllen. Ausserdem sind folgende Fördermassnahmen in Kraft:

  • Impulsberatung für EnergieSchweiz-Kampagne «erneuerbar heizen»
  • Analyse für GEAK-Plus-Beratungsbericht  
  • Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz
  • Thermische Solaranlage

Die Fördermassnahmen des Kantons Zürich sind auf der Webseite des Kantons einsehbar. Auch für Gebäude mit Standort im Kanton Zürich sind bisweilen Zusatzförderungen erhältlich, die von Gemeinden oder anderen Organisationen in Aussicht gestellt werden.

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