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Eine zu hohe Hecke oder neue Vorschriften für den Sichtzonenbereich von Ausfahrten – das Grundstücksrecht regelt (fast) alle Rechtsfragen rund um Grundstücke.
(rh) Als Grundstück gelten in der Schweiz nach Artikel 655 des Zivilgesetzbuches Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken. Das Grundstücksrecht regelt sämtliche rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, zum Beispiel
Die Leistungen, die von Rechtsanwälten oder Notaren erbracht werden, im Detail:
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