Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Glasbruchschäden: Welche Versicherung zahlt?

Wer bezahlt, wenn das Glaskeramikkochfeld im Eigenheim einen Riss hat? Oder, wer kommt für die zerbrochene Fensterscheibe in einer Mietwohnung auf? Die Versicherung unterscheidet zwischen der Mobiliarverglasung und der Gebäudeverglasung. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich am besten gegen Glasbruch versichern.

Glasbruchschäden: Welche Versicherung zahlt?
Als Eigenheimbesitzer lohnt sich der Abschluss einer Bruchversicherung als Teil der Hausratsversicherung oder als Zusatz in der Gebäudeversicherung.

(pg) Glas ist in unseren Haushalten allgegenwärtig - vom Weinglas über die Tischplatte, von der Fensterscheibe über die Vitrine und vom Aquarium bis hin zum Glaskeramikfeld. Gleichzeitig ist Glas ein zerbrechliches Gut, das entsprechend gut versichert sein will. Unterschieden wird dabei zwischen

  • der Mobiliarverglasung und
  • der Gebäudeverglasung

Für Schäden an der Mobiliarverglasung wie zum Beispiel einem wertvollen Spiegel oder der erwähnten Tischplatte aus Glas kommt in der Regel die Hausratversicherung auf, wenn Sie diesen Zusatz abgeschlossen haben. Meist nicht versichert sind Schäden an Brillen, Geschirr, Trinkgläsern, Beleuchtungskörpern oder auch das Glas von Elektrogeräten (Smartphones, Tablets etc.)

Für eine kaputte Gebäudeverglasung - zum Beispiel Fenster, Glasfronten, Wintergärten oder in Türen verbautes Glas - bezahlt die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung. Mieter müssen nur ihr Mobiliar versichern, weil die Gebäudeverglasung nicht ihr Eigentum ist. Im Schadenfall kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung zum Einsatz.

Als Eigenheimbesitzer lohnt sich der Abschluss einer Bruchversicherung als Teil der Hausratsversicherung oder als Zusatz in der Gebäudeversicherung. Nicht nur bei Glasbruch sind Sie damit auf der sicheren Seite:

Mögliche Schäden und Schadenursachen

  • Ein Teil der Gebäudeverglasung geht zu Bruch, wie z. B. Fenster oder Türen
  • Ein Glaskeramikkochfeld oder das Lavabo zerbricht

Übrigens: Glasbruch infolge Feuer- oder Elementargefahren sind nicht über die Glasversicherung gedeckt, sondern über die Feuerversicherung.

Prämien und Selbstbehalt

Die Prämien bei einer Versicherung für Mobiliarglasbruch sind unterschiedlich und abhängig vom Versicherer und der von Ihnen gewählten Deckungshöhe. Die Deckung beträgt zwischen 1000 und 5000 Franken. Je nach Versicherungsanbieter müssen Sie bei einem Schadenfall auch einen Selbstbehalt bezahlen. Die Versicherungsprämien für die Gebäudeverglasung hängen ebenfalls von der Höhe der Deckung ab. Da die Glasschäden an Gebäuden meist wesentlich teurer sind, spielt der Selbstbehalt hier jedoch nur eine untergeordnete Rolle.

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