Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Wasserschäden: Welche Versicherung zahlt?

Wenn Wasser einen Schaden am, im oder um das Gebäude anrichtet, stellt sich oft die Frage, wer dafür aufkommt. So einfach die Frage klingt, so schwierig ist es, sie zu beantworten.

 Versicherungen für Wasserschäden
Wenn Wasser einen Schaden am, im oder um das Gebäude anrichtet, stellt sich oft die Frage, wer dafür aufkommt.

(rh) Klar ist die Situation, wenn beispielsweise Wasser aus einer Leitung ausläuft und den Hausrat das Mobiliar beschädigt – diesen Schaden bezahlt die Hausratversicherung.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung?

In den meisten Kantonen decken kantonale Gebäudeversicherungen Elementarschäden, die in der Feuerversicherung für Gebäude mit eingeschlossen sind. Als Elementarschäden gelten unter anderem Hochwasser und Überschwemmungen oder Stürme, wenn der Wind sehr stark bläst, in der Umgebung des Hauses Bäume entwurzelt oder das Gebäude abdeckt. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis bieten private Gesesellschaften Versicherungen gegen Elementarschäden an.

Wann zahlt die Gebäudewasserversicherung?

Wenn etwa eine Rohrleitung im Haus bricht und das Haus unter Wasser setzt, sind die Folgeschäden am Gebäude nicht versichert, es sei denn, Sie haben (freiwillig) eine Gebäudewasserversicherung abgeschlossen.

Folgende Schäden sind gedeckt:

  • Wenn Wasserleitungen im Haus, Anlagen, die daran angeschlossen sind, Zierbrunnen oder Aquarien den Schaden verursachen.
  • Wenn die Badewanne überläuft oder das Wasserbett ausläuft.
  • Wenn Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser derart heftig in das Haus eindringt, dass sogar ein Dach zu rinnen beginnt; falls Sie aber ein Fenster offen stehen lassen, zahlt die Gebäudewasserversicherung nicht.
  • Wenn sich Abwasser in der Kanalisation oder Grundwasser staut und den Schaden im Haus verursacht.
  • Wenn ein Rohr ausserhalb des Hauses bricht, übernimmt die Gebäudewasserversicherung die Folgeschäden, falls das Rohr eine Zuleitung zum Haus ist.
  • Wenn Frost den Schaden verursacht und die Leitungen aufgetaut und repariert werden müssen.
  • Wenn Öl aus einer Heizungsanlage oder einem Tank ausläuft. 

Einige Leistungen (und natürlich die Prämien) unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung:

  • Fast alle Versicherungen übernehmen begrenzt die Kosten für das Orten der geborstenen Leitung(en). Reine Reparaturkosten von nicht unterhaltenen, defekten Leitung hingegen werden meist nicht übernommen.
  • Bei Arbeiten rund um die Reparatur, etwa eine Leitung freilegen, zudecken und zumauern, decken einige Gesellschaften einen Grundbetrag von CHF 5'000.- ab. Es empfiehlt sich, diese Summe zu erhöhen. Falls Sie teure Plattenbeläge wie Marmor oder Granit verlegt haben, sind Sie im Schadenfall meistens unterversichert.
  • Einige Versicherungen übernehmen auch die Aufräumungs- und Entsorgungskosten.

Falls der Schaden die Folge eines Fehlers in der baulichen Konstruktion ist, zahlt die Gebäudewasserversicherung nichts. Dann muss – je nachdem, wer dies zu verantworten hat – die Versicherung des Generalunternehmers, Architekten oder Ingenieurs oder der Eigentümer selbst den Schaden decken.

Je nach Bau und Ausbau ist das Risiko und damit die Prämie für die Gebäudewasserversicherung höher. Das gilt beispielsweise für Häuser mit Flachdach und- /oder Bodenheizung und für Häuser, die mit Erdsonden Wärme gewinnen.

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