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Bei einem Wasserschaden im oder um das GebĂ€ude stellt sich oft die Frage, wer dafĂŒr aufkommt. Die Hausratversicherung? Die GebĂ€udeversicherung? GrundsĂ€tzlich ist das abhĂ€ngig davon, was die Ursache des Wasserschadens ist.
(rh) Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben. Klar ist die Situation, wenn beispielsweise Wasser aus einer Leitung lÀuft und den Hausrat sowie das Mobiliar beschÀdigt. Einen daraus resultierenden Wasserschaden bezahlt die Hausratversicherung.
Ein durch die Natur verursachter Schaden gilt versicherungstechnisch als Elementarschaden. Dazu zĂ€hlen SchĂ€den aufgrund von Hochwasser, Ăberschwemmungen oder StĂŒrmen, die in der Umgebung des Hauses BĂ€ume entwurzeln oder GebĂ€ude abdecken. In den meisten Kantonen decken kantonale GebĂ€udeversicherungen einen Elementarschaden, der in der Feuerversicherung fĂŒr GebĂ€ude mit eingeschlossen ist. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis bieten private Gesesellschaften Versicherungen gegen Elementarschaden an.
Wenn etwa eine Rohrleitung im Haus bricht und das Haus unter Wasser setzt, sind die FolgeschÀden am GebÀude nicht versichert, es sei denn, Sie haben (freiwillig) eine GebÀudewasserversicherung abgeschlossen.
Falls der Schaden die Folge eines Fehlers in der baulichen Konstruktion ist, zahlt die GebĂ€udewasserversicherung nichts. Dann mĂŒssen â je nach Verantwortlichkeit â die Versicherung des Generalunternehmers, Architekten bzw. Ingenieurs oder der EigentĂŒmer selbst den Schaden ĂŒbernehmen.
Je nach Bau und Ausbau ist das Risiko und damit die PrĂ€mie fĂŒr die GebĂ€udewasserversicherung höher. Das gilt beispielsweise fĂŒr HĂ€user mit Flachdach und- /oder Bodenheizung sowie fĂŒr HĂ€user, die mit Erdsonden WĂ€rme gewinnen.
In der Bauphase ist das Risiko, durch eintretendes Grundwasser, RohrbrĂŒche oder Ăberschwemmungen einen Wasserschaden zu erleiden besonders gross. Bauherrschaften sollten Sie sich deshalb umfassend versichern.
UnabhĂ€ngig von der Ursache des Wasserschadens ist es fĂŒr Bauherren wichtig, sich bei Bau- oder Umbauprojekten richtig zu versichern. Im Zentrum stehen dabei drei Versicherungen:
Die Bauzeitverischerung ist mit der GebÀudeversicherung gleichzusetzen, nur dass sie eben Feuer- und ElementarschÀden wÀhrend der Bauphase abdeckt. Die Bauzeitversicherung ist in den Kantonen mit einer kantonalen GebÀudeversicherung obligatorisch. Sie sollte jedoch auch abgeschlossen werden, wenn sie nicht gesetzlich verlangt wird.
Die Bauwesenversicherung ist eine Art Vollkasko in der Bauphase. Sie deckt an Neu- oder Umbauten entstandene SchĂ€den und ĂŒbernimmt Folgekosten. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und dafĂŒr haftbar ist. Die Bauwesenversicherung ĂŒbernimmt zum Beispiel
Der Teufel liegt allerdings wie so oft im Detail: Achten Sie deshalb darauf, dass â je nach Versicherungsanbieter â SchĂ€den und Verluste durch Wasser, abgesehen von Elementarereignissen, nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abgedeckt sind. Zum Beispiel sind in der Regel blosse Undichtigkeit oder WasserdurchlĂ€ssigkeit des Betons oder allenfalls einer Abdichtung nicht versichert.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wiederum bietet Schutz gegen HaftpflichtansprĂŒche Dritter, denn durch die BautĂ€tigkeit kann es auch zu SchĂ€den beim Nachbarn kommen, fĂŒr die der Bauherr haftet.
Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung beraten und sprechen Sie bei einem Neu- oder Umbauprojekt mit allen beteiligten Parteien die Haftung im UnglĂŒcksfall ab. Lesen Sie auch das Kleingedruckte und informieren Sie sich ĂŒber die einzelnen Klauseln.
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