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Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Bei einem Wasserschaden im oder um das GebĂ€ude stellt sich oft die Frage, wer dafĂŒr aufkommt. Die Hausratversicherung? Die GebĂ€udeversicherung? GrundsĂ€tzlich ist das abhĂ€ngig davon, was die Ursache des Wasserschadens ist.

 Versicherungen fĂŒr WasserschĂ€den
Wenn Wasser einen Schaden am, im oder um das GebĂ€ude anrichtet, stellt sich oft die Frage, wer dafĂŒr aufkommt.

(rh) Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben. Klar ist die Situation, wenn beispielsweise Wasser aus einer Leitung lĂ€uft und den Hausrat sowie das Mobiliar beschĂ€digt. Einen daraus resultierenden Wasserschaden bezahlt die  Hausratversicherung.

Wann zahlt die GebÀudeversicherung einen Wasserschaden?

Ein durch die Natur verursachter Schaden gilt versicherungstechnisch als Elementarschaden. Dazu zĂ€hlen SchĂ€den aufgrund von Hochwasser, Überschwemmungen oder StĂŒrmen, die in der Umgebung des Hauses BĂ€ume entwurzeln oder GebĂ€ude abdecken. In den meisten Kantonen decken kantonale GebĂ€udeversicherungen einen Elementarschaden, der in der Feuerversicherung fĂŒr GebĂ€ude mit eingeschlossen ist. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis bieten private Gesesellschaften Versicherungen gegen Elementarschaden an. 

Wann ĂŒbernimmt die GebĂ€udewasserversicherung einen Wasserschaden?

Wenn etwa eine Rohrleitung im Haus bricht und das Haus unter Wasser setzt, sind die FolgeschÀden am GebÀude nicht versichert, es sei denn, Sie haben (freiwillig) eine GebÀudewasserversicherung abgeschlossen.

Folgende SchÀden sind gedeckt:

  • Wenn Wasserleitungen im Haus, Anlagen, die daran angeschlossen sind, Zierbrunnen oder Aquarien einen Schaden verursachen.
  • Wenn die Badewanne ĂŒberlĂ€uft oder das Wasserbett auslĂ€uft.
  • Wenn Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser derart heftig in das Haus eindringt, dass sogar ein Dach zu rinnen beginnt. Falls Sie aber ein Fenster offenstehen lassen, zahlt die GebĂ€udewasserversicherung den Wasserschaden nicht.
  • Wenn sich Abwasser in der Kanalisation oder Grundwasser staut und SchĂ€den im Haus verursacht.
  • Wenn ein Rohr ausserhalb des Hauses bricht, ĂŒbernimmt die GebĂ€udewasserversicherung die FolgeschĂ€den, falls das Rohr eine Zuleitung zum Haus ist.
  • Wenn Frost einen Wasserschaden verursacht und die Leitungen aufgetaut und repariert werden mĂŒssen.
  • Wenn Öl aus einer Heizungsanlage oder einem Tank auslĂ€uft. 

Einige Leistungen (und natĂŒrlich die PrĂ€mien) unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung:

  • Fast alle Versicherungen ĂŒbernehmen begrenzt die Kosten fĂŒr das Orten geborstener Leitung(en). Reine Reparaturkosten von nicht unterhaltenen, defekten Leitungen hingegen werden meist nicht bezahlt.
  • Bei Arbeiten rund um die Reparatur, wie etwa eine Leitung freilegen, zudecken und zumauern, bezahlen einige Gesellschaften einen Grundbetrag von CHF 5'000.-. Es empfiehlt sich, diese Summe zu erhöhen. Falls Sie teure PlattenbelĂ€ge wie Marmor oder Granit verlegt haben, sind Sie im Schadenfall oftmals unterversichert.
  • Einige Versicherungen ĂŒbernehmen auch die AufrĂ€um- und Entsorgungskosten.

Falls der Schaden die Folge eines Fehlers in der baulichen Konstruktion ist, zahlt die GebĂ€udewasserversicherung nichts. Dann mĂŒssen – je nach Verantwortlichkeit  â€“ die Versicherung des Generalunternehmers, Architekten bzw. Ingenieurs oder der EigentĂŒmer selbst den Schaden ĂŒbernehmen.

Je nach Bau und Ausbau ist das Risiko und damit die PrĂ€mie fĂŒr die GebĂ€udewasserversicherung höher. Das gilt beispielsweise fĂŒr HĂ€user mit Flachdach und- /oder Bodenheizung sowie fĂŒr HĂ€user, die mit Erdsonden WĂ€rme gewinnen.

WasserschÀden beim Hausbau versichern

In der Bauphase ist das Risiko, durch eintretendes Grundwasser, RohrbrĂŒche oder Überschwemmungen einen Wasserschaden zu erleiden besonders gross. Bauherrschaften sollten Sie sich deshalb umfassend versichern.

Richtig versichern

UnabhĂ€ngig von der Ursache des Wasserschadens ist es fĂŒr Bauherren wichtig, sich bei Bau- oder Umbauprojekten richtig zu versichern. Im Zentrum stehen dabei drei Versicherungen:

  • Bauzeitversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauzeitverischerung ist mit der GebĂ€udeversicherung gleichzusetzen, nur dass sie eben Feuer- und ElementarschĂ€den wĂ€hrend der Bauphase abdeckt. Die Bauzeitversicherung ist in den Kantonen mit einer kantonalen GebĂ€udeversicherung obligatorisch. Sie sollte jedoch auch abgeschlossen werden, wenn sie nicht gesetzlich verlangt wird.

Die Bauwesenversicherung ist eine Art Vollkasko in der Bauphase. Sie deckt an Neu- oder Umbauten entstandene SchĂ€den und ĂŒbernimmt Folgekosten. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und dafĂŒr haftbar ist. Die Bauwesenversicherung ĂŒbernimmt zum Beispiel 

  • SachschĂ€den am Bauobjekt
  • Kosten fĂŒr unterschiedliche Arbeiten wie RĂ€umung, Bergung, Erdbewegung, Abbruch und Wiederaufbau
  • Kosten fĂŒr die Entsorgung von Abfall und die Entfernung giftiger RĂŒckstĂ€nde im Boden

Der Teufel liegt allerdings wie so oft im Detail: Achten Sie deshalb darauf, dass – je nach Versicherungsanbieter – SchĂ€den und Verluste durch Wasser, abgesehen von Elementarereignissen, nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abgedeckt sind. Zum Beispiel sind in der Regel blosse Undichtigkeit oder WasserdurchlĂ€ssigkeit des Betons oder allenfalls einer Abdichtung nicht versichert.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wiederum bietet Schutz gegen HaftpflichtansprĂŒche Dritter, denn durch die BautĂ€tigkeit kann es auch zu SchĂ€den beim Nachbarn kommen, fĂŒr die der Bauherr haftet.

Absprache mit allen beteiligten Parteien

Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung beraten und sprechen Sie bei einem Neu- oder Umbauprojekt mit allen beteiligten Parteien die Haftung im UnglĂŒcksfall ab. Lesen Sie auch das Kleingedruckte und informieren Sie sich ĂŒber die einzelnen Klauseln. 

HĂ€ufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
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