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Wenn Wasser einen Schaden am, im oder um das Gebäude anrichtet, stellt sich oft die Frage, wer dafür aufkommt. So einfach die Frage klingt, so schwierig ist es, sie zu beantworten.
(rh) Klar ist die Situation, wenn beispielsweise Wasser aus einer Leitung ausläuft und den Hausrat das Mobiliar beschädigt – diesen Schaden bezahlt die Hausratversicherung.
In den meisten Kantonen decken kantonale Gebäudeversicherungen Elementarschäden, die in der Feuerversicherung für Gebäude mit eingeschlossen sind. Als Elementarschäden gelten unter anderem Hochwasser und Überschwemmungen oder Stürme, wenn der Wind sehr stark bläst, in der Umgebung des Hauses Bäume entwurzelt oder das Gebäude abdeckt. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis bieten private Gesesellschaften Versicherungen gegen Elementarschäden an.
Wenn etwa eine Rohrleitung im Haus bricht und das Haus unter Wasser setzt, sind die Folgeschäden am Gebäude nicht versichert, es sei denn, Sie haben (freiwillig) eine Gebäudewasserversicherung abgeschlossen.
Falls der Schaden die Folge eines Fehlers in der baulichen Konstruktion ist, zahlt die Gebäudewasserversicherung nichts. Dann muss – je nachdem, wer dies zu verantworten hat – die Versicherung des Generalunternehmers, Architekten oder Ingenieurs oder der Eigentümer selbst den Schaden decken.
Je nach Bau und Ausbau ist das Risiko und damit die Prämie für die Gebäudewasserversicherung höher. Das gilt beispielsweise für Häuser mit Flachdach und- /oder Bodenheizung und für Häuser, die mit Erdsonden Wärme gewinnen.
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