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Bei einem Wasserschaden im oder um das GebĂ€ude stellt sich oft die Frage, wer dafĂŒr aufkommt. Die Hausratversicherung? Die GebĂ€udeversicherung? GrundsĂ€tzlich ist das abhĂ€ngig davon, was die Ursache des Wasserschadens ist.
(rh) Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben. Klar ist die Situation, wenn beispielsweise Wasser aus einer Leitung lÀuft und den Hausrat sowie das Mobiliar beschÀdigt. Einen entsprechenden Wasserschaden bezahlt die Hausratversicherung.
Ein durch die Natur verursachter Schaden gilt versicherungstechnisch als Elementarschaden. Dazu zĂ€hlen SchĂ€den aufgrund von Hochwasser, Ăberschwemmungen oder StĂŒrmen, die in der Umgebung des Hauses BĂ€ume entwurzeln oder GebĂ€ude abdecken. In den meisten Kantonen decken kantonale GebĂ€udeversicherungen einen Elementarschaden, der in der Feuerversicherung fĂŒr GebĂ€ude mit eingeschlossen ist. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis bieten private Gesesellschaften Versicherungen gegen Elementarschaden an.
Wenn etwa eine Rohrleitung im Haus bricht und das Haus unter Wasser setzt, sind die FolgeschÀden am GebÀude nicht versichert, es sei denn, Sie haben (freiwillig) eine GebÀudewasserversicherung abgeschlossen.
Falls der Schaden die Folge eines Fehlers in der baulichen Konstruktion ist, zahlt die GebĂ€udewasserversicherung nichts. Dann mĂŒssen â je nach Verantwortlichkeit â die Versicherung des Generalunternehmers, Architekten oder Ingenieurs oder der EigentĂŒmer selbst den Schaden decken.
Je nach Bau und Ausbau ist das Risiko und damit die PrĂ€mie fĂŒr die GebĂ€udewasserversicherung höher. Das gilt beispielsweise fĂŒr HĂ€user mit Flachdach und- /oder Bodenheizung sowie fĂŒr HĂ€user, die mit Erdsonden WĂ€rme gewinnen.
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