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Heizungsersatz: Kosten, Förderung und Abzüge

Die Erneuerung der Heizung eines Hauses mit einem effizienteren, möglichst CO2-neutralen System ist ein Gebot der Stunde. Doch wieviel kostet der Heizungsersatz? Woher kommt das Geld dafür? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu reduzieren?

Kosten für den Heizungsersatz
Je nach Energieträger und Wohnobjekt kostet der Heizungsersatz eine tiefe bis mittlere fünfstellige Summe.

(MP) Heizungen sorgen im Verbund mit der Gebäudehülle für ein angenehmes Klima in den Innenräumen. Soll bei bestehenden Bauten alleine die aktive Wärmeerzeugung erneuert werden, ist es wichtig, den Umfang des Eingriffs frühzeitig abzustecken. Letztlich bestimmt die Menge der Massnahmen die Höhe der Kosten. Am teuersten ist ein Wechsel des Energiesystems, weil dies auf dem eigenen Grundstück oft bauliche Eingriffe inklusive Rückbauten und Entsorgung respektive anderweitigen Aufwand mit sich bringt. Umso wichtiger ist es, die sich bietenden technischen Varianten und Alternativen genau zu prüfen: Der Ersatz einer Ölheizung mit einer Erdsonden-Wärmepumpe ist in der Anschaffung wahrscheinlich teurer als ihr Austausch mit einem Anschluss ans Fernwärmenetz, wenn sich diese Möglichkeit bietet. Die Erneuerung einer bestehenden Öl- oder Gasheizung verursacht in der Regel niedrigeren Aufwand und tiefere Kosten als eine Umrüstung auf eine andere Energiequelle; allerdings kostet der Konsum von erneuerbaren Energieträgern im Betrieb in der Regel weniger. Für kleine und mittelgrosse Wohnhäuser muss beim Heizungsersatz – abhängig von der Wahl des Systems, des Energieträgers und der Leistungskategorie der installierten Anlage – mit Investitionen zwischen CHF 15'000 und CHF 60'000 gerechnet werden. Es empfiehlt sich dringend, mit Fachleuten alle möglichen Optionen und ihre ungefähren Kosten durchzugehen.

Wie finanziere ich das neue Heizsystem?

Je nach Energieträger und Wohnobjekt kostet der Heizungsersatz eine tiefe bis mittlere fünfstellige Summe. Die Aufstockung der Hypothek ist dafür oft nicht notwendig. Die Kosten lassen sich beispielsweise über einen Vorbezug der Säule 3a finanzieren. Gewisse Banken bieten Hypo-Kontokorrenten oder Hypolimiten mit variablen Zinssätzen an, welche Mittel für ein derartiges Vorhaben bereithalten.

Steuerabzüge beim Heizungsersatz

Werterhaltende Ausgaben, etwa für den Gebäudeunterhalt oder energetische Ertüchtigungen, können steuerlich in Abzug gebracht werden. Der Heizungsersatz gehört meistens in diese Kategorie. Verbessert sich dadurch die energetische und ökologische Bilanz der Gebäudenutzung, ist ein Ersatz auch dann steuerlich voll zum Abzug zugelassen, wenn man von einer wertvermehrenden Investition sprechen könnte, etwa bei einer erhöhten Heizleistung. Bei grösseren Vorhaben mag es sich lohnen, die Arbeiten und Investitionen für den Heizungsersatz über mehrere Steuerperioden zu verteilen. Seit 2020 dürfen Rückbaukosten, etwa beim Entfernen eines Öltanks, sowie generelle Investitionen für mehr Energieeffizienz oder den Umweltschutz von den Steuern abgezogen werden. Diese Änderungen gelten in allen Kantonen und auch bei der direkten Bundessteuer. Merkblätter der Steuerämter listen die Abzugsmöglichkeiten bei energetischen Gebäudesanierungen auf; die meisten sind auf den Webseiten der Kantone abrufbar.

Fördergelder für den Heizungsersatz

Da die Schweiz die Klimaziele von Paris einhalten will, und Heizungen, die ihre Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen, dazu beitragen, leisten Bund, Kantone und manche Gemeinden Förderbeiträge an die Kosten entsprechender Umrüstungen. In der Regel werden die öffentlichen Zuschüsse einmalig ausgerichtet. Je nach Wohnort muss in Erfahrung gebracht werden, welche Ämter wofür eine Zuwendung leistet und wie man die Fördergelder beantragt. In den Genuss kommt etwa der Einbau von Solaranlagen, Pelletheizungen und Wärmepumpen, teilweise aber nur bei einer Heizungserneuerung. Nähere Angaben und ein Überlick über die vielen Förderprogramme sind auf den Webseiten von EnergieSchweiz und energiefranken.ch zu finden.

Die neue Heizung versichern?

Nach einem Heizungsersatz ist die Liegenschaft mit neuen, kostbaren Geräten versehen. Müssen sie versichert werden? Letztlich liegt das im Ermessen der Besitzerin oder des Besitzers. Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Schäden, die vom Feuer oder von Elementarereignissen verursacht werden. Zusatzversicherungen können auch für haustechnische Anlagen abgeschlossen werden. Sie kommen für Schäden auf, die bei der Heizung, der Photovoltaikanlage oder der Wasseraufbereitung etwa wegen Über- oder Unterspannung, inneren Schäden oder einer Fehlbedienung entstehen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto