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Offerten für den Heizungsersatz: Das sollten Sie beachten

Der Heizungsersatz wird in der Regel von einer Installationsfirma ausgeführt. Sie ist der Vertragspartner und trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Ihre Offerte sollte vollständig sein und alle Kosten und Leistungen klar auflisten.

Offerten für den Heizungsersatz vergleichen
Viele Fachleute empfehlen, mindestens zwei Offerten für das neue Heizsystem einzuholen.

(MP) Vor der Suche nach einer passenden Installationsfirma sollte bereits eine konkrete Idee darüber bestehen, welchen Umfang die Arbeiten zum Heizungsersatz haben sollen und welche Art von Wärmeerzeugung mit dem Heizungsersatz installiert werden soll. Erst dann kann man gezielt nach dem Unternehmen suchen, das über die notwendige Kompetenz verfügt. Im Internet führt die Suchanfrage «Heizungsersatz Offertenvergleich» mittlerweile zu diversen Schweizer Portalen, die Hilfe anbieten. Sie schlagen den Heizungsersatz-Willigen nach einer systematischen, umfassenden Befragung zum Projekt mögliche Firmen vor und leiten auf Wunsch auch direkt Anfragen für eine Offerte weiter. Ein anderer Weg zur Installationsfirma führt über die Anbieter des Geräts oder des Systems, das die alte Heizung ersetzen soll. Die meisten schlagen ihre Partnerfirmen zur Ausführung der Arbeiten vor und bescheinigen damit deren Fähigkeit, die Installation vorzunehmen.

Zu empfehlen ist im Voraus eine vertieftere Analyse: Öffentliche Energieberatungsstellen bieten unabhängige Gebäudechecks an, deren Kosten teilweise entschädigt werden. Auch das Erstellen eines GEAK hilft dem Hausbesitzer, sich frühzeitige Überlegungen zu den energetischen Verbesserungsoptionen und zum Heizungsersatz machen zu können. Ausserdem können Haustechnikplaner insbesondere bei grösseren Wohnhäusern – etwa mit Stockwerkeigentum – evaluieren, welche koordinierten Ersatzsysteme machbar sind.

Offerten für das neue Heizsystem vergleichen

Viele Fachleute empfehlen, mindestens zwei Offerten für das neue Heizsystem einzuholen. Dies ermöglicht Vergleiche über die Kosten – oder über die Detailgenauigkeit in der Offerte. Es stellt sich die Frage, was sich über die Kosten hinweg auf diesem Weg vergleichen lässt. Für den Vergleich von System- oder Betriebskosten eignet sich der Offertenvergleich eher wenig. Über die Unterschiede auf dieser Ebene gibt es zahlreiche vertrauenswürdige Schätzwerte. Der Offertenvergleich sollte ähnliche Leistungen aufweisen. Er findet meistens mithilfe einer so genannten Richtofferte statt. Diese wird auf der Basis der wichtigsten Gegebenheiten und Zielvorstellungen erstellt, beispielsweise über die Vermittlung der erwähnten Internetportale. Wichtig: Die Richtofferte gibt eine gute Übersicht über das Gesamtbudget der geplanten Installation. Sie ist nicht verbindlich.

Keine Offerte ohne vorgängige Besichtigung

Die Erstellung einer verbindlichen Offerte ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Das entsprechende Unternehmen sollte dafür eine realistische Perspektive bekommen, dass es die Arbeiten dann auch ausführen darf. Es gibt Firmen, welche für eine nicht berücksichtigte Offerte eine Entschädigung verlangen. Vor der Offerterstellung ist ein Besuch einer Fachkraft der betreffenden Firma vor Ort unablässig. Gerade beim Heizungsersatz muss geklärt werden, wo das Gerät für die Wärmeerzeugung aufgestellt werden kann, wie sich die Anschlüsse an den Heizkreislauf bewerkstelligen lassen, wo gegebenenfalls der Brennstoff oder Speicher untergebracht werden. Bei der Besichtigung sollten alle Fragen zum Heizungsersatz angesprochen werden, inklusive Rückbau der bestehenden Anlage und mögliche bauliche Änderungsarbeiten, welche die Installationsfirma eventuell anderen Unternehmungen anvertrauen muss.

Vollständigkeit und Befristung der Offerten

Die Offerte für den Heizungsersatz muss sorgfältig auf ihre Vollständigkeit überprüft werden. Denn es gilt sicherzustellen, dass alle notwenigen Leistungen eingeschlossen sind, zum Beispiel auch Maurer- und Elektrikerarbeiten. Bund und Kantone empfehlen zudem, mit der Offerte unbedingt die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz zu verlangen. Diese lässt sich je nach gewählter Systemlösung als Formular herunterladen und vom Unternehmen unterzeichnen. Die Leistungsgarantie garantiert nach der Überzeugung der kantonalen Behörde, dass in der Offerte alles berücksichtigt wird, was zu einer modernen Heizung gehört. Die Offerte ist eine rechtlich bindende Vereinbarung. Der Vertragsschluss wird durch das Angebot einer Partei eingeleitet, welches durch «Akzept» oder «Zuschlag» durch die andere Partei zum Vertragsschluss führt. Es empfiehlt sich also, Unklarheiten und strittige Punkte in schriftlicher Form auszuräumen, bevor man einer Offerte zustimmt. Die Offerte kann mit einer Frist versehen werden. Sie gibt an, während welcher Dauer der Offerierende gebunden und bereit ist, einen «Akzept» als Vertragsschluss anzuerkennen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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