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Besonders anfällig für Hagelschäden an Gebäuden sind Dächer und Fassaden, aber auch An- und Aufbauten, Solaranlagen und Storen. Unter anderem durch den Einsatz von hagelresistenten Materialien können Hauseigentümer Gebäudeschäden durch Hagel verringern.
Die Schweiz wird in drei Hagelzonen unterteilt, welche jeweils abhängig von Auftretenswahrscheinlichkeit und Korngrösse sind. Am grössten ist die Hagelgefahr in Gebieten, in denen trockenkalte und feuchtwarme Luftmassen aufeinanderstossen und in Gebirgsregionen, wo die Konvektion (vertikale Luftbewegung) durch Bergmassive zusätzlich verstärkt wird. Stark gefährdet sind demnach der Voralpenraum von der Region Bern bis an den Bodensee die Region um den Genfersee sowie das Südtessin.
Ein Gebäude kann aber an jedem Standort durch Hagel betroffen werden. Der Einfallwinkel des Hagels bestimmt die Intensität der Einwirkung auf Dach und Fassaden. Die SIA-Norm 261/1 «Einwirkungen auf Tragwerke» enthält ein Prüfregister für Baumaterialien (an Dach und Fassade), welche auf ihren Hagelwiderstand analysiert und klassiert werden.
Bei heftigem Hagelschlag drohen verstopfte Dachrinnen oder eine verletzte Dachhaut. Besonders anfällig für Hagelschäden auf Dächern sind Oblichtkuppeln, Kunststoffelemente, Solaranlagen und Storen. Aber auch Dellen und Abplatzungen an der Fassade sind möglich. Der Hagelwiderstand von Materialen nimmt mit zunehmendem Alter ab (Beispiel Kunststoff: Versprödung durch Sonneneinstrahlung, Temperatureinflüsse etc.). Ein Ersatz ist daher rechtzeitig einzuplanen und vorzunehmen.
Mit diesen Massnahmen erhöhen Sie den Schutz vor Hagelschäden an Gebäuden:
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