Wünschen Sie sich mehr Tipps rund um Sicherheit und Versicherungen?
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Sichern & Versichern».
Hagel richtet Jahr für Jahr Schäden an Gebäuden, Gärten und Fahrzeugen an. Mit diesen Versicherungen sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen Hagelschäden ab.
(stö) Hagel kostet die Versicherungen in der Schweiz fast jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag. Nur schon einzelne Hagelzüge können eine Schadenssumme von mehreren Millionen Franken verursachen. Die Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft (www.hagel.ch ) weist zudem daraufhin, dass das Schadensausmass seit den 1990er Jahren deutlich zugenommen hat. Zu den Gebieten, die in der Schweiz von Hagelschäden am stärksten betroffen sind, gehören die Voralpen – vom Emmental über die Innerschweiz bis ins Rheintal.
Wer seinen Grund und Boden und sein(e) Fahrzeug(e) gegen Hagelschäden versichern will, kann diese Versicherungen abschliessen:
Schäden am Gebäude sowie an Gebäudeteilen wie Dach, Mauern oder Fenstern deckt die obligatorische Feuer- und Elementarschaden-Versicherung in den einzelnen Kantonen (Gebäudeversicherung). Sie übernimmt auch die Kosten, wenn beispielsweise bei einer Überschwemmung (verursacht durch von Hagelkörner verstopfte Abwasserleitung) Wasser eindringt und Treppe, Parkett oder Tapete beschädigt werden.
Wirksamer Schutz vor Hagel ist nur bedingt möglich. Gerade deswegen ist es wichtig, alles Mögliche zu unternehmen, um Schäden vorzubeugen. Generell wichtig ist, Dachrinnen und Ablaufrohre regelmässig zu reinigen. Laub und Dreck können mit Hagelkörnern Abläufe verstopfen und einen Wasserschaden verursachen. Ausserdem empfiehlt es sich, bei drohender Hagelgefahr Sonnen- und Lamellenstoren sowie Schwimmbadabdeckungen einzuziehen, nicht zuletzt auch, weil Hagelzüge und Sturmböen oftmals gleichzeitig auftreten können.
Bei Neu- und Umbauten sollten witterungsangepassten Baumaterialien besonderes Augenmerk geschenkt werden. Insbesondere Schwimmbadabdeckungen, Kunststoffverglasungen aus Acrylglas oder Polycarbonat sowie Lamellenstoren sind äusserst anfällig auf Hagelschlag. Entscheidet sich der Bauherr aus Kostengründen für ein Produkt mit geringem Hagelwiderstand, kann das im Schadenfall entsprechende Folgen mit sich ziehen.
Immer mehr Firmen lassen ihre Bauprodukte und -materialien hinsichtlich Hagelwiderstand prüfen und im nationalen Hagelregister registrieren.
Gartenhäuschen oder kleinere Treibhäuser gelten versicherungsrechtlich als Fahrhabe ohne dauerhaften Bestand, sofern sie kein festes Fundament haben. Schäden werden in der Regel durch die Hausratversicherung oder eine Spezial-Versicherung gedeckt. Die Höhe des Selbstbehalts und der Prämien legen die Versicherungsgesellschaften individuell fest.
Für Hagelschäden an baulichen Konstruktionen der Umgebung – Briefkasten, Gartenzaun, Plattenbeläge oder empfindliche Schwimmbadabdeckungen aus Kunststoff etc. können so genannte Umgebungsversicherungen abgeschlossen werden. Diese werden als Zusatz von gewissen kantonalen Gebäudeversicherungen oder privaten Versicherungsgesellschaften angeboten.
Die Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft (Schweizer Hagel) deckt Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie im Gartenbau (Gemüse und Blumen). Die Prämie hängt von der Hagelempfindlichkeit der Kultur und der Hagelhäufigkeit in der Region ab. In den Voralpen, im Entlebuch und im Emmental, wo es häufiger hagelt, ist die Prämie entsprechend höher.
Für grössere Flächen lohnt es sich ausserdem, bei drohendem Hagel Netze aufzuspannen, um die Pflanzen zu schützen.
Bei einer freiwilligen Teilkasko-Versicherung sind Fahrzeuge automatisch gegen Hagel versichert. Die Höhe des Selbstbehalts und des Prämienanstiegs nach einem Schadenfall hängen vom Versicherungsvertrag ab. Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann das Fahrzeug nach dem Hagelschaden in einem regionalen Drive-in-Center vorgeführt werden. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Schadenabwicklung. Die Höhe der maximalen Entschädigungssumme richtet sich in der Regel nach dem Zeitwert des Fahrzeugs.
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Sichern & Versichern».