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Gartenhausversicherung: Auf was achten?

In der wärmeren Jahreszeit werden Gartenhäuser gerne zum Zweitwohnsitz. Mit Umschwung, passendem Mobiliar und Grill wird ein Gartenhaus zum idealen Freizeit-Rückzugsort. Was Sie in Bezug auf Gartenhausversicherungen wissen sollen, erfahren Sie hier.

Gartenhausversicherung: Auf was achten?
Ein Gartenhaus ist Sturm, Hagel oder Blitz ausgesetzt und kann auch einem Einbruch zum Opfer fallen.

(pg) Wer das Glück hat, einen Garten mit Umschwung zu besitzen, für den hält der Handel ein grosses Angebot an unterschiedlichsten Gartenhäuschen bereit. Mit handwerklichem Geschick lässt sich das «Traumhäuschen» natürlich auch selbst erstellen. So unterschiedlich die Modelle sind, ein Gartenhaus ist Sturm, Hagel oder Blitz ausgesetzt und kann auch einem Einbruch zum Opfer fallen. Deshalb sollte es besonders bei hohem Ausbaustandard auch ausreichend versichert sein. 

Gartenhaus in die obligatorische Gebäudeversicherung einschliessen

Die Versicherungspflicht beginnt, sobald das Gartenhaus als Gebäude gilt. Jeder Kanton definiert selbst, was als Gebäude betrachtet wird und ab welcher Versicherungssumme eine Versicherung obligatorisch ist. Im Kanton Bern gilt ein Gartenaus dann als Gebäude, wenn es über ein Fundament verfügt, solide gemäss SIA-Normen gebaut worden ist, nicht versetzt werden kann und in der Regel eine Versicherungssumme von über CHF 25'000 verfügt. Bei derartigen Gebäude vergibt die Gemeinde zudem meistens eine Hausnummer.

Wann kommt die Hausratversicherung zum Zug?

Häufiger als über die Gebäudeversicherung erfolgt die Versicherung von kleineren Gartenhäusern aber über die Hausratversicherung. Denn wenn das Gartenhaus kein Fundament hat, gehört es zu den sogenannten Fahrnisbauten und ist oft in der Hausratsversicherung mitversichert.  Diese übernimmt Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, wie auch Einbruch. 

Gerade in der Nacht und in den Wintermonaten werden Gartenhäuser selten bis nie genutzt und stehen somit auch nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Besitzer. Auch bei der Hausratsversicherung lohnt es sich, die Bedingungen des Versicherungsabschlusses genau zu studieren. So muss der Besitzer auch Sicherheitsmassnahmen treffen und Wertgegenstände nach Möglichkeit nicht im Gartenhaus aufbewahren.  

Die Hausratversicherung kann auch zum Zug kommen, wenn das Gartenhaus nicht auf dem eigenen Grundstück steht, sondern auf einem gepachteten Areal wie beispielsweise einem Schrebergarten. In diesem Fall lohnt es sich, den Deckungsumfang der Hausratversicherung zu prüfen.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
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