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Wer zahlt Schäden durch Insekten?

Ob Schabe, Käfer, Fliege oder Ameisen – sie alle gehören zu der artenreichsten Klasse der Tiere: den Insekten. Gut eine Million verschiedene Arten sind wissenschaftlich erfasst. Sie sind für das Ökosystem von entscheidender Bedeutung, verursachen aber vielfach auch Schäden. Entstehen diese in Immobilien, stellt sich häufig die Frage, wer die Schäden bezahlt. Wir klären auf.

Wespennest: Insekten verursachen oft Schäden an Immobilien.
Insekten verursachen oft Schäden an Immobilien. Wer zahlt diese Schäden?
(pg) Verschiedene Insektenarten werden zur Gruppe der Schädlinge gezählt. Dies weil sie beispielsweise Krankheiten übertragen, sich an der Landwirtschaft oder am Wald zu schaffen machen, Lebensmittel zerstören oder die Infrastruktur beschädigen. Motten machen sich beispielsweise an trockenen Vorräten oder an Kleidern zu schaffen, der Borkenkäfer bringt Bäume zum Absterben und Termiten fressen Holz und beschädigen so Möbel oder Holzkonstruktionen in Immobilien. Nun wird der Mensch zwar fast allen Schädlingen Herr, die Methoden sind unterschiedlich und auch die Kosten variieren.

Wann bezahlt der Mieter, wann der Vermieter?

Als Bewohner einer Mietwohnung sind Sie in der Regel gezwungen, der Plage Einhalt zu gebieten und die Kosten dafür selbst zu tragen. Wenn Sie also in der Küche Motten- oder Schaben-Fallen platzieren, können Sie die Kosten für diese nicht dem Vermieter in Rechnung stellen, eben so wenig die Kosten für die befallenen Lebensmittel. Auch wenn die Katze Flöhe nach Hause bringt oder Ameisen über den Müll auf dem Balkon angelockt werden und Sie der Plage nur mit dem Kammerjäger Herr werden, können Sie die Kosten nicht auf den Vermieter abwälzen.

Anders sieht es aus, wenn die Kosten für die Beseitigung des nicht selbstverursachten Schädlingsbefalls 150 Franken übersteigen, wenn Schädlinge immer wieder auftreten und nachgewiesen werden kann, dass sie sich beispielsweise durch die Leitungen im Haus Zugang zur Wohnung verschaffen. Meist ist dann auch nicht nur eine Partei betroffen und der Vermieter muss Abhilfe schaffen.

Sind Sie Besitzer einer Eigentumswohnung, verändert sich die Ausgangslage nur wenig. Die Schäden müssen Sie selbst bezahlen, es sei denn, es lasse sich nachweisen, dass die Ursache ausserhalb liegt, also im Bereich der Eigentümergemeinschaft.

Hauseigentümer profitieren von Versicherungslösungen

Als Hauseigentümer können Sie sich ganz auf die Beseitigung der Plage konzentrieren, denn die Kosten lassen sich nicht abwälzen. Das Schadenpotenzial ist in Eigenheimen grösser als in Wohnungen. So stehen Einfamilienhäuser vielfach näher an der Natur und verfügen oft über einen Garten, in dem eine Vielzahl Insekten beheimatet ist. Das Wespennest im Rollladenkasten, Schäden durch Ameisen an Material oder durch Papierfischchen beschädigte Tapeten – bezahlen müssen Sie Entsorgung und Reparatur selbst.

Finanziellen Schutz bieten Ihnen dabei Versicherungslösungen. Mit einer Ergänzungsversicherung zur Gebäudeversicherung wie die GVB Top müssen Sie sich im Schadenfall nicht ärgern und sparen Geld.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto