Einkaufswagen Suchen
Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon

Entfernung von Insektennestern: Wer bezahlt was?

Mit den höheren Temperaturen im Frühling und Sommer beginnt es allerorten zu Summen und überall schwirren die Insekten. Eigentlich ein gutes Zeichen, gerade wenn man bedenkt, dass 60 Prozent aller Insekten hierzulande gefährdet sind. Nisten Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen aber zu nahe am Eigenheim, drängt sich möglicherweise eine Entfernung oder Umsiedlung auf. Wir sagen Ihnen, auf was Sie dabei achten müssen und wer die Kosten trägt.

Insektennestern
Insektennester in Nähe vom Eigenheim müssen oft entfernt oder umgesiedelt werden.

(pg) Wir wissen alle, dass Bienen wichtig für die Umwelt sind. Und auch Wespen haben eine grössere Bedeutung als wir meinen. Hornissen gehören in die gleiche Familie wie die Wespen und verursachen bei vielen Menschen wegen ihrer Grösse noch mehr Panik. Hummeln – eher gemütlich unterwegs – sorgen zwar für weniger Ängste, doch auch hier kennen viele Menschen wenig Gnade, wenn es darum geht, ihren Lebensraum einzuschränken.

Das gilt vor allem dann, wenn sich die Insekten erdreisten, ihr Nest in Rollladenkästen, unter Dachziegeln, in Gartenhäuschen oder in Mauer-Hohlräumen zu bauen. Bei der Entdeckung eines entsprechenden Insektennestes steht der Entschluss schnell fest: Die unbeliebten Untermieter müssen weg. Sie zahlen nichts, nerven bei den angenehmen Sonnenstunden im Garten oder auf der Terrasse und stechen tun sie bisweilen auch.

Mit Insektennestern leben

Doch es verhält sich gleich, wie wenn einem Wespen umschwirren – es gilt Ruhe zu bewahren. Je nach Standort und Grösse des Nestes lässt sich nämlich sehr wohl mit den Insekten leben. Ausserdem bilden alle sogenannten Hautflügler mit Ausnahme der Honigbienen nur Sommerstaaten, sie geben ihre Nester also nach einer Saison wieder auf. Ist der Nest-Aufbau aber an einer problematischen Stelle erfolgt oder befinden sich im Haushalt Menschen, die allergisch auf Stiche reagieren, lässt sich das Nest – wenn es noch nicht zu gross ist – umsiedeln oder halt im schlimmsten Fall zerstören.

Entfernung von Insektennestern nur durch Fachleute

Wer sich dazu entschliesst, sollte für dieses Unterfangen Fachleute beiziehen. Denn nur in den seltensten Fällen sind das nötige Fachwissen und die Schutzausrüstung vorhanden. Ausserdem dürfen Nester weder ausgeräuchert noch angezündet und Chemikalien nur in Abstimmung mit dem Chemikalienschutzgesetz verwendet werden. Erste Ansprechpersonen für eine Entfernung von Insektennestern sind professionelle Schädlingsbekämpfungen mit entsprechenden Bewilligungen, Imker und Imkerinnen oder in grösseren Städten auch die Berufsfeuerwehr.

Guter Versicherungsschutz zahlt sich aus

Vor einer Auftragsvergabe sollten mehrere Offerten eingeholt werden, denn die Preise für eine Umsiedlung oder Entfernung eines Nestes unterscheiden sich nach Dringlichkeit, dem Ort und der Erreichbarkeit. Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen haben die Möglichkeit, bei einer privaten Versicherungsgesellschaft Schäden durch einen Insektenbefall zu versichern. Die Zusatzversicherung GVB Top der Gebäudeversicherung Bern deckt Marder-, Nager-, Insekten- und Wildtierschäden bis zu 10'000 Franken pro Schadenfall und Objekt.

Eingeschlossen ist auch das kostenpflichtige Entfernen von Insektennestern. Es besteht aber kein Versicherungsschutz für Kosten, die aufgrund der Eruierung, der Bekämpfung und der Beseitigung von einzelnen Mardern, Nagern, Wildtieren oder Insekten entstehen. Auf jeden Fall lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto