Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt?

Anfang 2018 hat der Sturm «Burglind» in der Schweiz Schäden in der Höhe von über 100 Millionen Franken verursacht. Was kann bei Sturmwind passieren und wer kommt für allfällige Schäden auf?

Sturmschäden
Hausbesitzer sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach schnellstmöglich provisorisch vor eindringendem Regenwasser zu schützen.

(stö) Entwurzelte Bäume, weggerissene Dächer und Fassadenteile, beschädigte Fahrzeuge – die Liste der durch Sturmwind verursachten Schäden ist lang und nicht immer ist sicher, wer für den Schaden aufkommen muss. Das sollten Haus- und Fahrzeugbesitzer wissen.

Wer zahlt im Schadenfall?

  • Bei den Gebäudeversicherungen gelten Schäden an der Gebäudehülle, die durch Stürme verursacht worden sind, als Elementarereignisse und sind im Grundsatz gedeckt. Das gilt auch, wenn beispielsweise ein umgestürzter Baum für den Gebäudeschaden verantwortlich ist. Die Deckung erstreckt sich im Allgemeinen auch auf direkte Folgeschäden, wie zum Beispiel durch eindringendes Oberflächenwasser bei durch Sturm weggerissenen Gebäudeteilen.
  • Bei durch Blitzeinschlag verursachte Überspannungsschäden, steht die Gebäudeversicherung nur bei fest installierten Geräten wie Kochherd, Waschmaschine etc. in der Pflicht. Für Schäden an beweglichen elektronischen Geräten wie Computer oder Stereo-Anlagen etc. kommt die Hausratversicherung auf.
  • Kommen Dritte durch herunterfallende Gebäudeteile zu Schaden, kann der Gebäudeeigentümer haftbar werden, dann ist es ein Fall für die Gebäudehaftpflichtversicherung. Handelt es sich beim herabstürzenden Objekt aber beispielweise um einen Blumentopf, der von einem Mieter ungesichert auf den Fenstersims gestellt worden ist, so kommt seine Privathaftpflichtversicherung für allfällige Schadenersatzansprüche auf.
  • Nicht automatisch durch die obligatorische Gebäudeversicherung versichert sind Schäden durch eindringendes Wasser durch Rückstau der Kanalisation nach Sturm- oder Starkregen. Solchen Risiken lassen sich mit Zusatzversicherungen wie beispielsweise die Gebäudewasserversicherung GVB Aqua versichern.
  • Fällt bei einem Sturm ein Baum auf Ihr Fahrzeug, so übernimmt in den meisten Fällen die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. 
  • Einzelne kantonale Gebäudeversicherungen bieten gegen einen Prämienaufschlag die Deckung der Umgebungsschäden an. Die muss aber ausdrücklich in den AVB's formuliert sein. Ausserdem können bei privaten Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Beispielsweise die Umgebungsversicherung GVB Plus, welche Schäden auf Ihrem Grundstück, Ihrem Garten oder auf der Terrasse deckt.
  • Aber aufgepasst: Versicherungen zahlen Schäden erst ab einer in den AVB's definierten Windstärke. So gilt im Kanton Bern Sturmwind ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h (im Zehnminutenmittel).

Hauseigentümer zur Sorgfaltspflicht und Schadensminderung aufgefordert 

Hausbesitzer sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach schnellstmöglich provisorisch vor eindringendem Regenwasser zu schützen. Wird dies unterlassen, kann der Versicherer die Haftung für Folgeschäden einschränken oder ablehnen.

Zudem sollten Hausbesitzer Bäume regelmässig kontrollieren, ob sie gesund sind und stabil stehen, ansonsten könnten Hauseigentümer wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.

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