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Welche Versicherung kommt für Sturmschäden auf?

Sturmwinde haben in der Schweiz schon Schäden im dreistelligen Millionenbereich oder mehr verursacht. Wer aber kommt für Sturmschäden auf?

Sturmschäden
Hausbesitzer sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach schnellstmöglich provisorisch vor eindringendem Regenwasser zu schützen.

(stö) Entwurzelte Bäume, weggerissene Dächer und Fassadenteile, beschädigte Fahrzeuge – die Liste der durch Sturmwind verursachten Schäden ist lang und nicht immer ist sicher, wer für den Schaden aufkommen muss. Das sollten Haus- und Fahrzeugbesitzer wissen.

Wer zahlt bei Schäden durch Stürme?

  • Bei den Gebäudeversicherungen gelten Schäden an der Gebäudehülle, die durch Unwetter wie z.B. Stürme verursacht worden sind, als Elementarereignisse und sind im Grundsatz gedeckt. Das gilt auch, wenn beispielsweise ein umgestürzter Baum für den Gebäudeschaden verantwortlich ist. Die Deckung erstreckt sich im Allgemeinen auch auf direkte Folgeschäden, wie zum Beispiel durch eindringendes Oberflächenwasser bei durch Sturm weggerissenen Gebäudeteilen.
  • Bei durch Blitzeinschlag verursachte Überspannungsschäden, steht die Gebäudeversicherung nur bei fest installierten Geräten wie Kochherd, Waschmaschine etc. in der Pflicht. Für Schäden an beweglichen elektronischen Geräten wie Computer oder Stereo-Anlagen etc. kommt die Hausratversicherung auf.
  • Kommen Dritte durch herunterfallende Gebäudeteile zu Schaden, können die Gebäudeeigentümer:innen haftbar werden, dann ist es ein Fall für die Gebäudehaftpflichtversicherung. Handelt es sich beim herabstürzenden Objekt aber beispielweise um einen Blumentopf, der von Mieter:innen ungesichert auf den Fenstersims gestellt worden ist, so müssen sie bzw. ihre Privathaftpflichtversicherung für allfällige Schadenersatzansprüche aufkommen.
  • Nicht automatisch durch die obligatorische Gebäudeversicherung versichert sind Schäden durch eindringendes Wasser durch Rückstau aus der Kanalisation nach Sturm- oder Starkregen. Solchen Risiken lassen sich mit Zusatzversicherungen wie beispielsweise die Gebäudewasserversicherung GVB Aqua versichern.
  • Fällt bei einem Sturm ein Baum auf Ihr Fahrzeug, so übernimmt in den meisten Fällen die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. 
  • Einzelne kantonale Gebäudeversicherungen bieten gegen einen Prämienaufschlag die Deckung der Umgebungsschäden an. Die muss aber ausdrücklich in den AVB's formuliert sein. Ausserdem können bei privaten Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Beispielsweise die Umgebungsversicherung GVB Plus, welche Schäden auf Ihrem Grundstück, Ihrem Garten oder auf der Terrasse deckt.
  • Aber aufgepasst: Versicherungen zahlen Schäden erst ab einer in den AVB's definierten Windstärke. Im Kanton Bern gilt ein Sturmwind erst ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h (im Zehnminutenmittel) als versichertes Elementarereignis.

Folgeschäden nach Stürmen vermeiden 

Hausbesitzer:innen sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach nach einem Unwetter schnellstmöglich provisorisch vor eindringendem Regenwasser zu schützen. Wird dies unterlassen, kann die Versicherung die Haftung für Folgeschäden nach Stürmen einschränken oder ablehnen.

Zudem sollten Hausbesitzer:innen Bäume regelmässig kontrollieren, ob sie gesund sind und stabil stehen, ansonsten könnten Hauseigentümer:innen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
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  • istockphoto