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Sturmwinde haben in der Schweiz schon Schäden im dreistelligen Millionenbereich oder mehr verursacht. Wer aber kommt für Sturmschäden auf?
(stö) Entwurzelte Bäume, weggerissene Dächer und Fassadenteile, beschädigte Fahrzeuge – die Liste der durch Sturmwind verursachten Schäden ist lang und nicht immer ist sicher, wer für den Schaden aufkommen muss. Das sollten Haus- und Fahrzeugbesitzer wissen.
Hausbesitzer:innen sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach nach einem Unwetter schnellstmöglich provisorisch vor eindringendem Regenwasser zu schützen. Wird dies unterlassen, kann die Versicherung die Haftung für Folgeschäden nach Stürmen einschränken oder ablehnen.
Zudem sollten Hausbesitzer:innen Bäume regelmässig kontrollieren, ob sie gesund sind und stabil stehen, ansonsten könnten Hauseigentümer:innen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.
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