Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Wer zahlt bei Einbruch oder Diebstahl zuhause?

Alle acht Minuten wird in der Schweiz in eine Wohnung oder in ein Haus eingebrochen. So oft wie in keinem anderen Land in ganz Europa. Welche Versicherung deckt den finanziellen Schaden nach einem Einbruch oder Diebstahl?

 Versicherung für Einbruch und Diebstahl zuhause
Wer Kunst sammelt oder viel Schmuck besitzt, sollte sich überlegen, eine Wertsachenversicherung abzuschliessen.

(rh) Meistens sind der Schock, die Umtriebe und der Ärger grösser als der materielle Schaden. Für viele Menschen ist ein Einbruch – im wahrsten Sinn des Wortes – ein Einbruch in die Privatsphäre. Ein Unbekannter hat nach Wertsachen gesucht, Schränke oder Schubladen durchwühlt, ein Chaos angerichtet und ihre Privatsphäre verletzt.

Die Frage nach der Versicherung, die für Schäden aus Einbrüchen aufkommt, ist einfach beantwortet: in den meisten Fällen die Hausratversicherung. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Einbruchdiebstahl oder um einen einfachen Diebstahl handelt. Grössere Gebäudeschäden durch Folgen von Einbruch deckt die Gebäudeversicherung.

  • Einbruchdiebstahl: Der Einbrecher knackt beispielsweise das Türschloss oder schlägt eine Fensterscheibe ein, um in die Wohnung oder das Haus zu gelangen.
  • Einfacher Diebstahl: Der Einbrecher gelangt durch die nicht abgeschlossene Türe oder ein offenes Fenster in die Wohnung oder das Haus.

Ein Fall für die Hausratversicherung

In beiden Fällen sind die finanziellen Schäden in der Grunddeckung der Hausratversicherung gedeckt. Die Versicherung bezahlt den Neuwert der gestohlenen oder kaputten Wertsachen. Ausserdem übernimmt sie die Folgeschäden, beispielsweise die Reparatur des Türschlosses oder die neue Fensterscheibe. Schmuck und Bargeld sind bei einem Einbruchdiebstahl nur teilweise gedeckt, meistens ein Prozentsatz der Hausratversicherungssumme bis zum Betrag x, beispielsweise 5000 Franken. Bei einem einfachen Diebstahl wird gestohlenes Bargeld nicht ersetzt.

Wie viel Schutz brauchen Sie?

In der Hausratversicherung sind Kunst, Musikinstrumente, Uhren oder Schmuck inklusive. Bei vielen Versicherungen gilt aber eine Obergrenze von 20'000 Franken. Wenn Sie Kunst sammeln oder viel Schmuck besitzen, sollten Sie sich darum überlegen, eine Wertsachenversicherung abzuschliessen. Das hat, neben dem höheren Versicherungsschutz, zwei grosse Vorteile: Zum einen werden alle Wertsachen einzeln aufgelistet, was den Nachweis im Schadenfall vereinfacht, zum anderen zahlt die Versicherung auch, wenn Sie Ihre Wertsachen verlieren oder verlegen oder Ihre Wertsachen beschädigt oder zerstört werden.

Wer bezahlt Schäden am Mietobjekt?

Falls Sie Mieterin oder Mieter sind, haften Sie nicht für Schäden an der Wohnung oder am Haus, die unbekannte Dritte verursachen. So steht es im Schweizer Obligationenrecht.  Wichtig ist, dass Sie Eigentümer oder Verwaltung sofort informieren und keine Aufträge an Handwerker erteilen. Sonst sind Sie als Auftraggeber für die Bezahlung der Handwerkerrechnungen verantwortlich. Falls Eigentümer oder Verwaltung finanzielle Forderungen stellen, leiten Sie diese an Ihre Privathaftpflichtversicherung weiter, die diese unberechtigten Ansprüche abwehren wird. Ausser, Sie haben eine Hausratversicherung abgeschlossen, die nicht nur das reine Diebstahlrisiko abdeckt, sondern auch Schäden am Mietobjekt.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto