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Kaum einer hat je davon gehört. Und das, obwohl die Eigenhypothek durchaus Vorteile hat. Wir erklären Ihnen, was eine Eigenhypothek ist, ob sie eine gute Investition ist und für wen sie sich besonders gut eignet.
Das Vorsorgekapital macht in der Schweiz bei den meisten Menschen den grössten Anteil an ihrem gesamten Vermögen aus. Seit die Kapitalmarkt- und damit die Hypothekarzinsen so tief sind, haben immer mehr mit ihrem Vorsorgekapital Wohneigentum teilfinanziert. Einerseits, weil kaufen billiger ist als mieten, andererseits, weil Anlagealternativen fehlen. Sie haben ihr Pensionskassenvermögen, ihre Säule 3a oder ihr Freizügigkeitsguthaben als Eigenkapital ins selbstbewohnte Haus, in die selbstbewohnte Wohnung gesteckt. Oder sie haben ihre 2. oder 3. Säule verpfändet, um von der Bank eine höhere Hypothek zu erhalten.
Seit ein paar Jahren gibt es eine Alternative, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Ihrem Vorsorgevermögen teilfinanzieren können. In ihrer Weisung «Vergabe von Eigenhypotheken» vom 28. November 2014 hält die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge fest, dass Eigenhypotheken den Gesetzen und Regeln in der Vorsorge nicht widersprechen. Das gilt für die 2. und 3. Säule sowie für die Freizügigkeitskonten der beruflichen Vorsorge. Drei Jahre zuvor hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen noch Eigenhypotheken aus dem persönlichen Vorsorgevermögen der Versicherten als unzulässig erklärt.
Viele Versicherte glauben, dass sie keine Kontrolle darüber hätten, wie ihr Geld angelegt wird, weil AHV und Pensionskasse kollektiv verwaltet werden. Das stimmt nicht für den überobligatorischen Teil der 2. und 3. Säule. Der Versicherte kann beispielsweise in eine eigene Hypothek investieren, eine Eigenhypothek. Das heisst, er lässt das Kapital in seinem Vorsorgevermögen liegen und leiht sich das Geld als Fremdkapital für den Kauf oder Bau seines Hauses oder seiner Wohnung. Laut Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge dürfen die Versicherten
als Fremdkapital in eine Eigenhypothek investieren. Ob diese Grenze haltbar ist, bezweifeln Vorsorgeexperten, weil Pensionskassen in begründeten Fällen von den gesetzlichen Anlagevorschriften abweichen dürfen. Ihr Argument: Eigenhypotheken sind sicher und rentieren besser als manche Staatsanleihe. Selbstverständlich müssen Eigenhypotheken marktgerecht verzinst werden.
Damit wären wir bei den Vorteilen einer Eigenhypothek für den Versicherten und Wohneigentümer:
Mit einer Eigenhypothek können Sie Ihre Steuerbelastung optimieren. Sie ist vor allem für Besserverdienende interessant, die überobligatorisch versichert sind oder den höchstmöglichen Betrag in die gebundene Vorsorge 3a einzahlen. Noch bieten wenige Pensionskassen und Freizügigkeitsstiftungen die Möglichkeit an, bis zu 10 Prozent des Vorsorgekapitals in eine Eigenhypothek zu investieren. Fragen Sie Ihre Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung, ob sie Eigenhypotheken unterstützt, oder reden Sie mit Ihrem Vorsorgeberater.
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