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Es gibt gute Gründe, eine Festhypothek abzuschliessen. Und es gibt Gründe, eine Hypothek vorzeitig aufzulösen, zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Tod des Partners. Das kann bei Festhypotheken ziemlich teuer werden und Zehntausende Franken kosten.
Keine Gedanken machen müssen Sie sich, wenn der neue Eigentümer die Festhypothek übernehmen will und Ihre Bank damit einverstanden ist. Oder wenn Sie Ihr Haus verkaufen, gleichzeitig eine Wohnung kaufen, die Hypothek übertragen und Ihre Bank damit einverstanden ist. In allen anderen Fällen müssen Sie mit der Bank verhandeln. In den meisten Fällen wird sie auf einer Vorfälligkeitsentschädigung bestehen. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von drei Faktoren ab:
Je höher der Zinssatz Ihrer Hypothek und je tiefer der aktuelle Wiederanlagezinssatz, desto teurer wird der vorzeitige Ausstieg. In unserem Beispiel könnte die Bank das Geld nach der Auflösung fünf Jahre lang für 0,25 Prozent statt 2,5 Prozent im Jahr wiederanlegen. Sie verliert also 2,25 Prozent im Jahr. Das sind bei einer Hypothek von beispielsweise 500'000 Franken 11’250 Franken im Jahr oder 56'250 Franken in fünf Jahren, der Restlaufzeit der Hypothek. Manche Bank rechnet ausserdem noch eine Risikomarge ein, die aber ungerechtfertigt ist, weil nach der Rückzahlung kein Risiko mehr besteht. Verlangen Sie darum eine detaillierte Berechnung der Bank.
Gut zu wissen: Sie können in Ihrer Steuererklärung bis zu 50'000 Franken im Jahr für Schuldzinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Falls Ihre Entschädigung deutlich darüber liegt, lohnt es sich allenfalls, frühzeitig mit den Steuerbehörden zu reden und einen verbindlichen steuerlichen Vorbescheid (Tax Ruling) einzuholen.
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