Wünschen Sie mehr Tipps rund um Finanzierung und Hauskauf?
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Finanzieren & Kaufen».
Wenn Sie einen Finanzierungspartner für Ihr Wohneigentum suchen, vergleichen Sie oft nur die Zinsen. Doch es kann sich lohnen, auch die Bestimmungen im Hypothekarvertrag zu vergleichen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen.
(rh) Haben Sie Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung gefunden? Jetzt geht es darum, Ihren Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen und das Haus oder die Wohnung zu finanzieren. Neben dem Eigenkapital – mindestens 20 % – werden Sie auch Fremdkapital brauchen, zum Beispiel von einer Bank. Sobald Sie und die Bank sich über alle wichtigen Punkte der Finanzierung geeinigt haben, entsteht ein Vertragsverhältnis. Verträge können grundsätzlich auch formlos entstehen, also auch mündlich, wenn – wie für Hypothekarverträge – keine besonderen Formvorschriften gelten. Der schriftliche Vertrag bestätigt den mündlich geschlossenen Vertrag. Das gehört alles in den Hypothekarkreditvertrag:
Lesen Sie den Vertrag genau durch, bevor Sie unterschreiben. Vor allem die Kündigungsbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Kleingedruckten steht beispielsweise, wie die vorzeitige Vertragsauflösung geregelt ist. Das ist gerade dann wichtig, wenn die Zinsen tief sind und viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in spe Festhypotheken mit langen Laufzeiten abschliessen. Sie wollen langfristig sicher budgetieren und sich vor steigenden Zinsen schützen, sind sich aber kaum der möglichen Konsequenzen bewusst. Was passiert zum Beispiel, wenn Sie den Arbeitsort wechseln, sich scheiden lassen oder Ihr Partner stirbt und Sie Ihr Zuhause verkaufen und den Vertrag vorzeitig auflösen müssen?
Die Bank investiert das Geld, das Sie vorzeitig zurückzahlen, am Geld- oder Kapitalmarkt. In der Regel erhält sie dort weniger Zins als von Ihnen, weil die Margen auf Hypotheken höher sind. Die meisten Banken verlangen deshalb eine Ausstiegsentschädigung für die vorzeitige Vertragsauflösung. Das kann teuer werden. Nehmen wir an, Sie haben eine Festhypothek über zehn Jahre für 2,25 % abgeschlossen und werden vier Jahre nach Abschluss ins Ausland versetzt. Ihre Bank erhält am Geld- oder Kapitalmarkt nur 1 % auf die Restlaufzeit von sechs Jahren und wird Ihnen die Zinsdifferenz von 1,25 % in Rechnung stellen. Für eine Hypothek von Fr. 600'000.- zahlen Sie Fr. 45'000.- (Fr. 600'000.- x 1,25 % x 6 Jahre).
Fast alle Banken verlangen eine Ausstiegsentschädigung, wenn sie Zinsverluste erleiden, aber nur wenige geben Zinsgewinne weiter, falls sie am Geld- oder Kapitalmarkt einen höheren Zins erhalten. Schauen Sie sich deshalb den Hypothekarkreditvertrag genau an. Falls Sie mit einzelnen Vertragsbedingungen wie der vorzeitigen Auflösung nicht einverstanden sind, reden Sie mit Ihrer Bank. Zwingend sind nur die gesetzlichen Bestimmungen, über Vertragsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie verhandeln. Auch wenn das viele Banken zumindest offiziell verneinen.
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Finanzieren & Kaufen».