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Prüfen Sie den Hypothekarvertrag gründlich

Wenn sie einen Finanzierungspartner für ihr Wohneigentum suchen, vergleichen die meisten nur die Zinsen. Doch es kann sich lohnen, auch die Bestimmungen im Hypothekarvertrag und das Kleingedruckte zu lesen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten sollten.

Hypothekarvertrag richtig prüfen
Lesen Sie den Hypothekarkreditvertrag genau durch, bevor Sie unterschreiben.

(rh) Haben Sie Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung gefunden? Jetzt geht es darum, Ihren Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen und das Haus oder die Wohnung zu finanzieren. Neben dem Eigenkapital – mindestens 20 Prozent – werden Sie auch Fremdkapital brauchen, zum Beispiel von einer Bank. Sobald Sie und die Bank sich über alle wichtigen Punkte der Finanzierung geeinigt haben, entsteht ein Vertragsverhältnis. Verträge können grundsätzlich formlos entstehen, also auch mündlich, wenn – wie für Hypothekarverträge – keine besonderen Formvorschriften gelten. Der schriftliche Vertrag bestätigt den mündlich geschlossenen Vertrag. Das gehört alles in den Kreditvertrag:

  • Art der Hypothek
  • Höhe des Hypothekarkredits
  • Name des Kreditnehmers
  • Zinskonditionen
  • Laufzeit
  • Beginn der Laufzeit
  • Zahlungstermine
  • Zinsusanz
  • Gebühren
  • Kündigungsbedingungen
  • allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Hinweis auf Eintrag des Grundpfandrechts
  • Adresse der Liegenschaft

Lesen Sie auch das Kleingedruckte

Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch, bevor Sie unterschreiben. Vor allem die Kündigungsbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Kleingedruckten steht beispielsweise, wie die vorzeitige Vertragsauflösung geregelt ist. Das ist gerade dann wichtig, wenn die Zinsen tief sind und viele Käuferinnen und Käufer Festhypotheken mit mittleren bis langen Laufzeiten abschliessen. Sie wollen langfristig sicher budgetieren und sich vor steigenden Zinsen schützen, sind sich aber kaum der möglichen Konsequenzen bewusst. Was passiert zum Beispiel, wenn Sie den Arbeitsort wechseln, sich scheiden lassen oder Ihr Partner stirbt und Sie Ihr Zuhause verkaufen und den Vertrag vorzeitig auflösen müssen?

Prüfen Sie die Höhe der Ausstiegsentschädigung

Die Bank investiert das Geld, das Sie vorzeitig zurückzahlen, am Geld- oder Kapitalmarkt. In der Regel erhält sie dort weniger Zins als von Ihnen, weil die Margen auf Hypotheken höher sind. Die meisten Banken verlangen deshalb eine Ausstiegsentschädigung für die vorzeitige Vertragsauflösung. Das kann teuer werden. Nehmen wir an, Sie haben eine Festhypothek über zehn Jahre für 2,25 Prozent abgeschlossen und werden vier Jahre nach Abschluss ins Ausland versetzt. Ihre Bank erhält am Geld- oder Kapitalmarkt nur 1 Prozent für die Restlaufzeit von sechs Jahren und wird Ihnen die Zinsdifferenz von 1,25 Prozent in Rechnung stellen. Für eine Hypothek von 600'000.- Franken bezahlen Sie eine Ausstiegsentschädigung von 45'000.- Franken (600'000.- Franken x 1,25 Prozent x 6 Jahre).

Verhandeln Sie über einzelnen Vertragsbedingungen 

Fast alle Banken verlangen eine Ausstiegsentschädigung, wenn sie Zinsverluste erleiden, aber nur wenige geben Zinsgewinne weiter, falls sie am Geld- oder Kapitalmarkt einen höheren Zins erhalten sollten. Schauen Sie sich deshalb den Hypothekarkreditvertrag genau an. Falls Sie mit einzelnen Vertragsbedingungen wie der vorzeitigen Auflösung nicht einverstanden sind, reden Sie mit Ihrer Bank. Zwingend sind nur die gesetzlichen Bestimmungen, über Vertragsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie verhandeln. Auch wenn das viele Banken zumindest offiziell verneinen.

Häufige Fragen

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